Donnerstag, 1. März 2018

Das Gericht lebt in einem Meer von Widersprüchen

So bin ich zwei Jahre verheiratet.

Mit Urkunde und Bestätigung der Echtheit von der Deutschen Botschaft.

Mit Siegel und Unterschrift.

Ein Dokument deren Echtheit bestätigt ist.

Also bin ich verheiratet.

Und doch, zweifelt die Richterin an der Ehe.

Wie kann das sein. Wo gibt es solche Widersprüche .

Wohl nur da, wo die Menschen ungleich sind.

Nur da, wo Männer, Männer heiraten.
Oder alte Männer junge Frauen heiraten.

Aber junge Männer dürfen keine alten Frauen heiraten.
Oder alte Frauen junge Männer.

Da zweifelt man die eigens bestätigte Echtheit an.

Würde ich für ein fremdes Papier, was mir Geld verspricht
Unterschreiben?

Nein!

Wenn dieses fremde Papier, was mir Geld verspricht,
aber ein Siegel und eine Unterschrift hätte, deren
Echtheit mir Deutschland bestätigt hätte.

Natürlich würde ich es dann nicht anzweifeln!

Ich habe gelernt,
Wenn eine Urkunde, Unterschrift und Siegel
der Deutschen Botschaft trägt. Dann brauche ich es nicht anzuzweifeln.

Zum Beispiel im Falle einer Todesurkunde.

Wenn eine Apostille oder die Deutschen Behörden die Echtheit bestätigen. 
Dann weiß ich, ich kann der Behörde vertrauen.
So kann das Geld was dem Toten gehörte,
an einen Erben auszahlt werden. 

So ist das geregelt im Gesetz.
Hier handelt es sich nicht nur um ein Papier,
sondern um ein Dokument!

Deren Echtheit keiner anzweifeln braucht.

Tja sehr, sehr merkwürdig.



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